Anton Johann Albert von Schullern zu Schrattenhofen, Reichsritter
Anton Johann Albert Ritter von Schullern zu Schrattenhofen, in den Überlieferungen auch als Johann Anton Albert oder verkürzt als Anton Albert bezeichnet, wurde am 28. Oktober 1762 in Lienz geboren und starb am 8. August 1815 in Innsbruck. Er entstammte einer Familie des Tiroler Beamtenadels, deren gesellschaftlicher Aufstieg im 18. Jahrhundert durch juristische Bildung, landesfürstlichen Dienst und adelige Auszeichnung abgesichert worden war.
Sein Großvater Anton Schueller, 1695 in Schwaz geboren, war Licentiat der Rechte, Hofkammerrat und Kameralbuchhaltungsinspektor in Innsbruck. Mit Diplom vom 24. Mai 1734 wurde er unter Wappenbesserung und mit dem Prädikat „von Schuelleren zu Schrattenhofen“ in den Reichs- und erbländischen Ritterstand erhoben. Im Jahr darauf erhielt er für seine Verdienste bei Grenzabsteckungen eine goldene Gnadenkette mit dem Porträt des Kaisers in Brillanten. In seiner Person zeigt sich jener Übergang vom wohlhabenden Herkunftsmilieu in den gelehrten Staatsdienst, der für die Familie bestimmend wurde.
Auch der Vater Johann Franz Jakob von Schullern zu Schrattenhofen gehörte dieser Generation obrigkeitlicher Funktionsträger an. Er wurde 1723 geboren, studierte in Innsbruck und Siena, graduierte in beiden Rechten und wirkte später als kaiserlicher Marschkommissär im Pustertal, als Verwalter der Herrschaft Lienz sowie als Schlosshauptmann zu Bruck. Anton Johann Albert wuchs damit in einem Haus auf, das von Rechtsbildung, Amtsauffassung und standesbewusstem Selbstverständnis geprägt war.
Seine Ausbildung entsprach dieser Herkunft. Er besuchte mehrere Jahre das Collegium Nobilium in Innsbruck und studierte anschließend an der Universität Innsbruck. Dort erwarb er die Grade eines Magisters der Philosophie und beider Rechte. Im Jahre 1782 veröffentlichte er eine juristische Dissertation, mit der er bereits früh als akademisch gebildeter Jurist hervortrat.
Mit Dekret vom 16. Oktober 1786 wurde Schullern zum Auskultanten beim k. k. Magistrat in Bozen ernannt. In den folgenden Jahren erhielt er weitere Qualifikations- und Befähigungsnachweise für den Justiz- und Verwaltungsdienst. Mehrere Belobungsdekrete bezeugen, dass er sich bereits in dieser frühen Laufbahnphase als tüchtiger und verlässlicher Beamter erwiesen hatte.
Den entscheidenden Schritt seiner Laufbahn machte er am 22. Januar 1795, als ihn Josef Candidus Leiß von Laimburg zum Landrichter der Herrschaft und Probstei Steinach ernannte. Kurz darauf erhielt er auch die Bann- und Achtpflicht. Damit bekleidete er eines jener lokalen Schlüsselämter, in denen richterliche, administrative und sicherheitspolitische Aufgaben zusammenliefen.
Am 11. Mai 1796 vermählte er sich in Steinach mit Marianne von Leiß von Laimburg, einer Tochter des Franz Karl Leiß von Laimburg und der Anna von Schreibern zu Schwanenhausen. Aus dieser Ehe gingen drei Söhne hervor: Johann Maria Karl Anton, Karl Maria Josef Erasmus und Josef Maria Alois Franz.
Seine Stellung als Landrichter war vor 1809 gefestigt. Das Kreisamt Schwaz sprach ihm seine volle Zufriedenheit aus; auch die zuständigen Landesstellen lobten seine Tätigkeit im Bereich der Landesdefension. Am 11. November 1803 wurde er für weitere neun Jahre einstimmig in seinem Amt bestätigt. Zugleich wurden ihm die Landgerichtsschreiberei und das kleine Burgfriedensgericht Sprechenstein übertragen. Damit war er in Steinach sowohl richterlich als auch verwaltungsmäßig in zentraler Stellung tätig.
Im Jahre 1807 wurde Schullern von Bayern in Pflicht genommen. Während der Ereignisse von 1809 stand er jedoch auf österreichischer Seite. Ein überlieferter Brief an den Marquis von Chasteler zeigt ihn als loyalen Anhänger des Hauses Österreich. Darin berichtete er von der Gefangennahme bayerischer und französischer Truppen durch Tiroler Landleute und bekannte sich ausdrücklich als getreuer Untertan Kaiser Franz’.
Diese Haltung blieb nicht ohne Folgen. Im November 1809 wurde er von den eingedrungenen Bayern misshandelt und seiner meisten Habseligkeiten beraubt. Spätere Zeugnisse bestätigten diesen Vorgang. Die Überlieferung lässt erkennen, dass diese Ereignisse nicht nur seine wirtschaftliche Lage, sondern auch seine Gesundheit nachhaltig beeinträchtigten.
Am 9. April 1810 wurde Schullern infolge eines organischen Edikts durch die bayerische Regierung quiesziert. Zwar wurde er im Mai desselben Jahres provisorisch dem Stadtgericht Innsbruck beigegeben, doch bereits mit Beginn des Jahres 1811 pensioniert. Noch im selben Jahr erfolgte seine Ernennung zum provisorischen Kriminaladjunkten in Rattenberg. Dort kam es zu Spannungen mit dem Landrichter von Inama, insbesondere in dienstlichen Fragen. Ein gerichtlicher Entscheid gab ihm in einer dieser Streitfragen Recht. Gleichwohl blieb seine Lage unerquicklich, zumal er seit 1809 dauerhaft leidend war.
Am 30. September 1813 wurde Schullern definitiv zum Kriminaladjunkten in Rattenberg ernannt. Nach der Wiederherstellung der österreichischen Herrschaft erfolgte am 31. August 1814 seine Versetzung als provisorischer Assessor zum Stadtgericht Innsbruck, wo ihm das Depositenwesen übertragen wurde. Diese Rückkehr in den österreichischen Dienst änderte an seinem Gesundheitszustand nichts mehr.
Anton Johann Albert Ritter von Schullern zu Schrattenhofen starb am 8. August 1815 in Innsbruck. Eine zeitgenössische Bemerkung hebt hervor, sein Ölporträt zeige einen Greis, obwohl er erst 52 Jahre alt gewesen sei. Er hinterließ seine Witwe Marianne sowie die drei Söhne Johann, Karl und Josef. Das ihm verbliebene Nachlassvermögen war gegenüber der älteren Familienlage deutlich reduziert.
Die biographische Überlieferung hebt hervor, dass die von ihm erhaltenen Schriftstücke auf einen festen, unbeugsamen Charakter und auf ein ausgeprägtes Rechtsgefühl schließen lassen.